PEP Definition
Eine „Politisch exponierte Person“ ist gemäß des Gesetz zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GwG) jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied bzw. eine ihr bekanntermaßen nahestehende Personen, die diese Voraussetzung erfüllt.
Mit der Maßgabe, dass im Sinne dieser Begriffsbestimmung unter einer "wichtigen öffentlichen Funktion" eine der folgenden öffentlichen Funktionen zu verstehen ist:
- Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und stellvertretende oder untergeordnete Minister;
- Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Körperschaften;
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien;
- Mitglieder der obersten Gerichtshöfe, der Verfassungsgerichte oder anderer hochrangiger gerichtlicher Instanzen, gegen deren Entscheidungen außer in Ausnahmefällen kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden kann;
- Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Verwaltungsräte der Zentralbanken;
- Botschafter/in, Geschäftsträger/in und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen
- Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Vorstands oder einer gleichwertigen Funktion einer internationalen Organisation;
- Bürgermeister
Die unter den Buchstaben a) bis i) genannten öffentlichen Ämter sind nicht so zu verstehen, dass sie sich auf Beamte des mittleren oder unteren Dienstes beziehen;
Des Weiteren ist vorgesehen, dass "enge Verwandte einer politisch exponierten Person" Folgendes umfassen:
- den Ehegatten oder eine Person, die dem Ehegatten gleichgestellt ist, einer politisch exponierten Person;
- die Kinder und deren Ehegatten oder Personen, die einem Ehegatten gleichgestellt sind, einer politisch exponierten Person;
- die Eltern einer politisch exponierten Person;
Mit der Maßgabe, dass "Personen, von denen bekannt ist, dass sie einer politisch exponierten Person nahe stehen", natürliche Personen sind:
- von der bekannt ist, dass sie gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftliches Eigentum an juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält;
- die das alleinige wirtschaftliche Eigentum an einer juristischen Person oder Rechtsvereinbarung hat, von der bekannt ist, dass sie zugunsten einer politisch exponierten Person de facto errichtet worden ist."